Der Kündigungsschutz des Arbeitnehmers im türkischen Recht ist ein noch recht junges Rechtsinstitut. Bis 2002 bestand eine Kündigungsfreiheit für den Arbeitgeber. Der Kündigungsschutz wurde erst im Jahre 2002 mit dem Gesetz Nr. 4773 geregelt und im Jahre 2003 auch in dem neuen Arbeitsgesetzbuch verankert.
Welche Arbeitnehmer fallen unter den Kündigungsschutz?
Kündigungsschutz genießen gemäß Art.18 des türkischen Arbeitsgesetzbuches diejenigen Arbeitnehmer, die seit mindestens 6 [...]