Oft werden von deutschen Unternehmen in der Türkei befristete Arbeitsverträge geschlossen, jedoch ohne sich über die rechtlichen Folgen Gedanken zu machen.
Im türkischen Arbeitsrecht bilden befristete Arbeitsverträge lediglich die Ausnahme, in der Regel sollen unbefristete Verträge geschlossen werden. Gemäß Art. 11 Abs. 1 des türkischen Arbeitsgesetzbuches (tArGB) kann ein befristeter Vertrag nur unter objektiven Bedingungen wie einer befristeten Beschäftigung oder für die Dauer der [...]