Y. S. Kaan Kalkan

70193, Stuttgart
27.02.2015

AUFHEBUNGSVERTRAG NACH TÜRKISCHEM RECHT

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Alternative zur Kündigung, bei der ein Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst werden kann. Im türkischen Recht ist die Aufhebung eines Arbeitsvertrages nicht ausdrücklich im Arbeitsgesetzbuch geregelt, ergibt sich aber aus dem Grundsatz der Privatautonomie. Der Aufhebungsvertrag kann allerdings unabhängig davon geschlossen werden, ob es sich um einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag handelt.

Da es sich bei dem [...]