Aus den „echten“ Rechtsfällen (so nennen einige meiner Kanzleikollegen das, was nicht Arbeitsrecht ist) schwappt eine Verkehrssache in die Postmappe.
Der Gegner:
N.B.: München liegt in Bayern.
Die Ablehnung mit Schilderung des Unfallhergangs:
Frage:
Darf der Arbeitgeber verlangen, dass sich der Schadenssachbearbeiter – jedenfalls in Korrepondenzen mit der Hauptstadt der Republik – der deutschen Hochsprache bedient, wenn er schon dreist unverschämte hingerotzte Wische Ablehnungsschreiben verfasst? Die führen ja schon an sich zu Wut, Verzweiflung, Ratlosigkeit.
Antworten bitte an aufhochdeutsch@bayern.de. Ich drohe im Wiederholungsfall Antworten wahlweise auf Berlinerisch, Schwäbisch, Nordstrandisch oder Persisch an. Geht alles bei uns. Alles.
Originell ist er jedenfalls, der Herr. In München.