Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
13.04.2013

Zu viel Lokalkolorit…

Aus den „echten“ Rechtsfällen (so nennen einige meiner Kanzleikollegen das, was nicht Arbeitsrecht ist) schwappt eine Verkehrssache in die Postmappe.

Der Gegner:

N.B.: München liegt in Bayern.

Die Ablehnung mit Schilderung des Unfallhergangs:

Frage:

Darf der Arbeitgeber verlangen, dass sich der Schadenssachbearbeiter – jedenfalls in Korrepondenzen mit der Hauptstadt der Republik – der deutschen Hochsprache bedient, wenn er schon dreist unverschämte hingerotzte Wische Ablehnungsschreiben verfasst? Die führen ja schon an sich zu Wut, Verzweiflung, Ratlosigkeit.

Antworten bitte an aufhochdeutsch@bayern.de. Ich drohe im Wiederholungsfall Antworten wahlweise auf Berlinerisch, Schwäbisch, Nordstrandisch oder Persisch an. Geht alles bei uns. Alles.

Originell ist er jedenfalls, der Herr. In München.