Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
29.01.2012

Yet another one bites the dust

Oft beklagt: § 613a BGB ist ein Monster. Vor allem, seit es scheinbar keine ausreichende Belehrung über seine Folgen mehr geben kann und deshalb jeder Arbeitnehmer immer (auch nach Jahren) widersprechen kann. Mit der Verwirkung meinte man eine Abhilfe gefunden zu haben. So unzureichend und unzuverlässig sie auch sein mag.

Aber jetzt gibt es ja die „richtige“ Belehrung, sie ist höhstrichterlich anerkannt (PM zu Urteil vom 10. November 2011 – 8 AZR 277/10). Und auf einmal ist die Luft raus, wie die Pressemitteilung zum neuesten Verwirkungsfall (26. Januar 2012 – 8 AZR 609/10) zeigt, auf dessen Ergebnis wir am 26.01.2012 vergeblich warteten:

Dann kann man wohl zur Tagesordnung übergehen. Oder in die nächste Woche starten.