Aus Frankfurt (am Main) kommt ein neues Glücksspiel. Der Verlierer im neuen Spiel ist der, der zuerst eine Vier würfelt. Das Spiel haben das Hessische LAG, die Modekette Hollister (den Jüngeren unter uns ein Begriff) und deren Frankfurter Betriebsrat erfunden. Die Serienproduktion ist ungewiss.
Ich schwindle nicht, wie Sie gerne hier nachlesen können, wenn Sie mir nicht glauben mögen. Das Ganze fusst auf einem Beschlussverfahren, das der Betriebsrat angestrengt hatte. Denn Hollister führt Taschenkontrollen bei der Belegschaft durch, weil die Ware sooo begehrt ist. Dass Hollister zu Abercombie & Fitch gehört, wusste ich übrigens bislang nicht, aber ich dachte sowieso, das sei dasselbe und sähe identisch aus).
Solche Kontrollen sind mitbestimmungspflichtig, meinte der Betriebsrat (womit er Recht haben sollte, nach § 87 Nr. 1 BetrVG, ungern gebe ich das zu), deshalb habe der Arbeitgeber die Kontrollen zu unterlassen, bis es eine Betriebsvereinbarung darüber gebe.
Der Arbeitgeber muss in der Verhandlung sehr überzeugend gewesen sein, denn das Verfahren wurde schließlich wegen des Würfelspiels beendet. Das soll heißen, der Arbeitgeber scheint alle davon überzeugt zu haben, dass die Taschenkontrollen irgendwie auch in der Zwischenzeit stattfinden müssten. Deshalb darf er bis zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung nun auch weiterkontrollieren, aber nur ein bisschen.
Wie man ein bisschen Kontrolle regelt?
Ganz einfach: Am Ausgang liegt ein Würfel. Jeder muss werfen. Wer eine Vier hat, wird kontrolliert.
Was Ihnen absurd vorkommt, ist der Versuch, eine ausweglose Situation vor Gericht noch in den Griff zu bekommen, und es hat geklappt.
Viele Fragen bleiben für mich:
Darf der Arbeitgeber einen Würfel stellen, der ganz oder überwiegend Vieren hat?
Darf der Arbeitnehmer einen eigenen (vierenfreien, wenn nicht virenfreien) Würfel benutzen?
Sind alle so begeistert, dass das vielleicht schon die Betriebsvereinbarung ist und nix mehr geregelt werden muss?
Und Sie müssen wissen: Wenn Sie Arbeitsrecht komisch finden, sollten Sie im Wettbewerbsrecht vorbeischauen. Ein Kollege von mir hat dort heute einen heroischen Kampf gefochten und unberechtigt verloren. Weil im Wettbewerbsrecht 1 + 1 auch mal drei ist, was dort jeder logisch findet. Das ist bei uns anders. Da ist es – vier. Logisch.