Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
23.12.2010

Weihnachtspost von der Deutschen Rentenversicherung

 Kurz vor Weihnachten bekommen noch alle Zeitarbeitsunternehmen Post von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Für die, bei denen die Zustellung nicht mehr klappt, hat man den

Text des Anschreibens

 

in schönem Bürokratendeutsch freundlicherweise schon mal ins Internet gestellt. Allerdings ist wirklich unklar, ob die CGZP-Feststellung des Bundesarbeitsgerichts eine echte Rückwirkung entfaltet. Man kann sich anhand der Lohndifferenzen und der Beschäftigtenzahlen ungefähr ausrechnen, dass ca. 2,4 Mrd. EUR zusammenkommen. Für die einzelne Firma sind diese Zahlungen aber nicht unbedingt existenzvernichtend, da die Differenzen zwischen den “schmutzigen” CGZP-Löhnen und den “sauberen und tollen” der DGB-Gewerkschaften eher gering waren. Die Frage, warum dann die mit ein paar Cent mehr auf dem Zähler “gut”, die Konkurrenz aber “böse” ist, obwohl beide - auch ver.di - nur Hungerlöhne ausgehandelt hatten, verkneifen wir uns zur Vermeidung von Wiederholungen.