Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
09.06.2012

Was macht eigentlich…

…der Autor dieses Blogs an solchen Tagen?

Nun.

Er kommt wenig zum Bloggen, weil er noch einen Fachanwaltskurs belegt hat. Für gewerblichen Rechtsschutz. Der letzte FA-Kurs (Arbeitsrecht, was hatten Sie denn gedacht, was ich so mache ???) ist so ca. 12 Jahre her. Dass es so anstrengend sein kann, hatte ich wohl bei der Anmeldung vergessen.

Wozu?
Zur Fortbildung. Zum Erwerb eines weiteren Fachanwalts.

Warum?
Wussten Sie nicht um die Schnittmengen zwischen Arbeitsrecht und insbesondere Wettbewerbsrecht? Ha! Ich schon. Ich habe 2008 sogar (!!!) darüber was geschrieben (NJW 2008, 3538 ff.).

Was ich bis hierher gelernt habe?

Dass man erst abmahnen muss, bevor man zuschlägt.

Das wusste ich noch nicht?

Doch. Machen wir im Arbeitsrecht nicht anders. Es ist aber gut, es immer mal wieder zu hören.

Welches Fazit ich bisher ziehe?

Mehrere.

Erstens: Wenn mir noch mal so ein Zivil-/Gesellschaftsrechtsfuzzi mit seiner “im Arbeitsrecht habt Ihr doch alle einen an der…”-Leier kommt, schicke ich ihn auf einen Kurs im Wettbewerbsrecht. Wir im Arbeitrecht machen Jura. Im Wettbewerbsrecht machen sie Geld und tun so, als würden sie jemanden schützen, den sie noch nie gesehen haben.

Zweitens: Die wissen noch immer nicht, was eine richtige Abmahnung ist. Ich verrats ihnen aber nicht. Dafür rege ich beim BAG mal an, sich mit den BGH-Kollegen zusammenzusetzen, gerne auch nur 1. und I. Senat (Betriebsverfassung und gewerblicher Rechtsschutz). Meine These, dass 50 v.H. aller Unterlassungsanträge in Beschlussverfahren Schrott sind, bekäme dann Aufwind…

Drittens: Ich setze das Durchschnittsalter des Kurses um gefühlte 150% herauf. Welche weiteren Schlussfolgerungen es daraus gibt, verrate ich später.

Vielleicht.