Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
07.02.2013

Was macht der Mitarbeiter auf der Toilette?

Das ist kein neuer Beitrag zu kündigungsrelevanten Toilettenzeiten. Gab es schon oft genug.

Nein, ich bin im Januar und leider bis jetzt, zum Leidwesen vieler Mandanten und Kollegen, eigentlich nur auf Achse. Bzw. in der Luft. Heute endet die Reisemanie erst einmal.

Flughäfen sind ja seit jeher auf diesem Blog Inspiration für arbeitsrechtliche Überlegungen gewesen. Jetzt gilt das auch für die Flughafentoiletten in Frankfurt.

Die haben am Ausgang zwei Schilder. Eines ist ein Touchscreen. Ohne geht es heute nicht einmal mehr auf der Toilette. Hier kann man drei Smileys angrabbeln, um seine (Un-)zufriedenheit mit der Toilette und ihrem Zustand auszudrücken (haben die in München auch). Natürlich wird (k)ein Fingerabdruck genommen und in eine Datenbank über Verhaltensprofile eingespeist. Über die Hygiene von Touchscreens auf Toiletten macht man sich eher keine Gedanken.

Daneben hängt das Foto der – ich habe den Titel einfach nicht abgespeichert – Toilettenoberaufseher/in. Falls man einen Kommentar oder eine Beschwerde hat. Mit Telefonnummer.

Eine schöne Imagekampagne. Aber muss man als Mitarbeiter sein Bild wirklich auf jeder Toilette präsentieren lassen? Das ist jetzt keine primär juristische Frage. Sondern mehr eine nach dem Sinn der Sache. Ich tippe mal, dass der nicht messbar ist. Bei dem Konterfei habe ich den Eindruck: Man muss nicht immer alles machen, was einem gerade in den Sinn kommt, oder?

Es ist ohnehin sicher nur eine Frage der Zeit, bis mal einer austestet, ob man vertraglich zu dieser Präsentation am Pissoir verpflichtet werden kann.

Leider.