Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
02.02.2011

Verschobener Tod für die SOKA?

Das BAG teilt in Pressemitteilung Nr. 7/2011 mit, dass der Arbeitgeber im Verfahren 4 AZR 445/09 die Revision zurückgenommen habe. Wie berichtet, ging es ganz banal um die Frage einer Fahrtkostenerstattung nach dem Bundesrahmentarifvertrag Bau (BRTV). Darin steckt Zündstoff: Der Arbeitgeber war nämlich nur wegen der Allgemeinverbindlichkeitserklärung tarifgebunden. Er hatte deren Rechtmäßigkeit im Verfahren bestritten, weil das nach § 5 TVG erforderliche Quorum (50 v.H. der Branchenbeschäftigten) nicht erreicht worden sei. Weil der Anwendungsbereich und die Tarifvertragsparteien identisch mit dem VTV - dem sog. “SOKA-Tarifvertrag” - sind, wäre das ein möglicher Grundsatzfall geworden. Daraus wird nun nichts. Über die Gründe des Rückzugs ist nichts bekannt. (PM 7/11: snurl.com/1y7jui)