Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
28.01.2013

Traum oder Schiff?

Deutschlands berühmtester Kapitän will derzeit bekanntlich seinen Arbeitsplatz zurück. Andreas Jungblut will seinen Job zurück, so lauten die Berichte von der hanseatischen Güteverhandlung in Lübeck, die aber gescheitert war: Eine Einigung kommt nicht zustande. Vorerst.

Sein neuer Arbeitgeber war über die vielfältigen Aktivitäten des Kapitäns irritiert. Sofern es um dessen Kampf gegen die „Ausflaggung“ ging (damit kann man das Arbeitsrechtsregime einfach per Registereintrag ändern), muss er mit dieser Irritation wohl leben. Solcherlei Engagement ist rechtlich zulässig. Nur die Grenzen sind fließend, vor allem, wenn es darum geht, wie und mit welchen Worten der Kampf dann auch öffentlich ausgetragen wird. Dass Jungblut diese Grenzen überschritten hat, ist zumindest für den durchschnittlichen Zeitungsleser nicht eindeutig.

Trotzdem hat er keine guten Karten. Sein Arbeitgeber wird mit der Behauptung zitiert, der Kapitän habe die Anwesenheit zweier Geschäftsleute mit Kaufabsichten auf dem Schiff bekannt gemacht – öffentlich. Wenn das stimmt, gibt es dafür keine Rechtfertigung. Denn in Vertragsverhandlungen des Arbeitgebers dergestalt einzugreifen, dass sogar das Verhandlungsgeheimnis platzt – zumal Vertragspartner meist solche Verhandlungen unter dem Schutz seitenlanger Geheimhaltungsklauseln führen – ist in der Tat weder hinnehmbar noch von berechtigen Interessen des Herrn Jungblut gedeckt.

Die Fristlose liegt daher – wenn das alles so stimmt – ziemlich nahe. Nicht, dass es da nicht genug Probleme gebe, zumal mit § 626 Abs. 2 BGB, der teuflisch sein kann.

Schließlich fragt sich aber auch, was im Erfolgsfalle passiert. Der Kapitän dürfte kaum einen Vertrag haben, der ihm eine Beschäftigung auf der „MS Deutschland“ garantiert. „Traumschiffkapitän“ ist eben nur eine Filmrolle. Vielleicht schippert die Reederei auch 60 Jahre alte Rost- und Butterschiffe über die Ostsee.

Am Ende wird man sich doch vergleichen: Jungblut ist 60, irgendwo auf dem Weg zur Rente wird man die Abfindung verorten dürfen. Genug Geld hat der Reeder: Er räumt selbst ein, dass der nicht nur positive öffentliche Trubel die Kunden erst darauf gebracht habe, man könne das „Traumschiff“ tatsächlich auch für Veranstaltungen chartern. Wussten die meisten nicht, auch nicht, dass es gar nicht dem öffentlichen Rundfunk gehört. Seither ist der Pott ausgebucht, auch wenn alle Kunden Jungblut zu gerne auf der Brücke sehen würden: Sie buchen auch so.

Vielleicht liegt es ja an München. Die “Aurelius” ist eine Investitionsgesellschaft, die jetzt das Sagen hat bei der Reederei. Und sie kommt aus München, das bekanntlich im Binnenland liegt. In München versteht man nichts von Hochseeschifffahrt. Aber vielleicht gibt es im Vergleichswege 5 Jahre Befristung als Yachtskipper auf dem Chiemsee? Oder sehe ich da jetzt selbst etwas falsch?