Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
13.02.2012

Todernst

Aus einem Arbeitsvertragsentwurf:

„…Es ist ausdrücklich untersagt, betriebsfremde Datenträger wie z.B. USB-Sticks, CDs, etc. in den Betrieb mitzubringen, ohne dass der Arbeitgeber zuvor schriftlich zugestimmt hat und ohne vorherige Überprüfung auf Viren, unabhängig davon, ob beabsichtigt wird, diese Datenträger dort zu nutzen oder in sonstiger Weise zu verwenden…“

Klar ist immerhin: Der Autor hat miese Erfahrungen und meint es ernst mit der Datensicherheit. Todernst.

Andernorts (philosophisches Seminar) fragt man sich, ob man ernsthaft die Fristlose kriegt, wenn man mit der neuesten Springsteen-CD erwischt wird. Oder ob man, wenn man nicht verwendet, sonst noch irgendwie nutzen kann. Ohne zu verwenden.