Artikel
25.08.2010
Schuhverkäufer müssen weiblich sein…
Das gilt, wie es aussieht, jedenfalls für dieses ungenannte Schuhgeschäft in einer ungenannten deutschen Großstadt.
Da könnte man sich als “Ambulance-Chaser” versuchen. Rein in den Laden, “Guten Tag, ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht”, auf Entfernung dringen, bevor ein Abmahnverein es merkt oder gar ein Bewerber…oder ein AGG-Hopper - und schon kann man eine Erstberatung abrechnen.
Unnötiges Risiko für diesen Arbeitgeber, aber irgendwie reizend.