Arbeitsgerichte ziehen Parkplätze magisch an. Über das Sondergebiet “Parkplatzrecht” und Geschlechterdiskriminierung hatten wir hier ebenso schon geschrieben wie den mit der Zuteilung (und Wegnahme!) des Firmenparkplatzes verbundenen Komplex von Hybris und Wahn im Arbeitsrecht.
In Stuttgart gibt es keine Parkplätze, jetzt noch weniger (also Minusparkplätze sozusagen). Weil diejenigen vor dem Arbeitsgericht gestrichen wurden. Die Stuttgarter Nachrichten sind sich noch nicht sicher, wie man das arithmetisch bewertet:
Auf der Straßenseite vor dem Arbeitsgericht wurde vor etwa drei Wochen hinter dem Zebrastreifen ein neues Schild aufgestellt – vielmehr sechs neue Schilder an einem Pfahl.
Ob aber nun ein Schild oder sechs Schilder – in der Johannesstraße kann man ebenso wenig parken wir sonst in der Innenstadt der Schwabenmetropole (mit dem Auto fahren kann man auch nur zu wenigen Nachtzeiten). Die Streichung der Parkplätze dort ist nur scheinbar zufällig vor dem Arbeitsgericht erfolgt. Wir enthüllen die Wahrheit: Arbeitnehmer, die erfolglos gegen diskriminierende Parkplatzzuteilung geklagt haben, konnten durch eine geheime Bürgerinitiative einen Stadtrat auf ihre Seite ziehen. Sie wollen das Justizsystem büßen lassen. Sie befinden sich in dem fatalen Irrglauben, Richter oder Anwälte kämen mit dem Auto in die Johannesstraße. Das machen sie nicht. Weil es nicht geht: Parkplätze gibt es keine (siehe oben) und in geschichtlicher Zeit gab es auch nie welche!
Beweise?
Ach kommen Sie! So dumm sind Verschwörer schließlich auch nicht.