Letzte Woche kaute die Presse Michelle Hunziker und ihre Bodyguard durch. Der hat auf dem Oberarm ein bekanntes Nazi- (oder mindestens Rassisten-) Symbol. Obwohl es nur Aufnahmen von ihr mit Bodyguard am Strand gibt, fiel ihr das wohl bislang nicht auf. Sie feuerte ihn.
Gleich wurden auch die Arbeitsrechtler befragt. Focus hatte einen Kollegen von Küttner an der Angel, der die bekannte „es kommt darauf an“-Antwort präsentierte. Dabei machte sich niemand ernstlich Gedanken über Arbeitsrecht (ob Hunziker überhaupt mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt, darf man bezweifeln, aber vor allem ist sie Schweizerin und lebt auch dort, der Bodyguard ist Italiener, was also hat das mit deutschem Arbeitsrecht zu tun?); es ging mehr um Strandfotos.
Heute heißt es, man habe sich schon geeinigt (verglichen). Auf coole Weise: Das Tattoo wurde „umgestochen“, zeigt jetzt ein harmloses Bildchen, in das man die Faust so integriert hat, dass sie nicht mehr symbolträchtig ist.
Ich habe mir den protokollierten Vergleichstext bei Gericht vorgestellt:
„in pp. erscheinen …
Die Parteien schließen auf Antraten des Gerichts folgenden Vergleich:
1. Die Kündigung vom … ist gegenstandslos.
2. Der Kläger wird sich im Tattoostudio … das auf seinem rechten Oberarm tätowierte Symbol, das eine weiße Faust darstellt, gemäß der Anlage zu diesem Protokoll umtätowieren lassen.
3. Kommt der Kläger seiner Verpflichtung aus Ziffer 2 nicht bis zum … nach, ist dieser Vergleich gegenstandslos. Mit zeitgerechter Erfüllung ist der Rechtsstreit erledigt.
v.u.g.“
Leider gab es ja keinen Prozess. Aber eine Tattoovorlage an ein Protokoll heften, das hätte einen eigenen Reiz. Finden wir. Vor allem, um die Frage zu erörtern, ob man sich schuldrechtlich verpflichten kann, sich einer Körperverletzung zu unterziehen…
Weblinks:
FOCUS zur “Verzeihung”: http://www.focus.de/panorama/boulevard/nazi-tattoo-ueberstochen-michelle-hunziker-gibt-leibwaechter-neue-chance_aid_646811.html