Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
03.09.2010

Schelsky. Schelsky! Wo sind die Millionen?

Der 31.8.2010 war ein mieser Tag für Wilhelm Schelsky. Kennen Sie nicht? Aber sicher! Nur der Name ist Ihnen vielleicht entfallen. Das System Siemens, in dem der bekannte Konzern Millionen ausgab, um sich genehme Betriebsräte aufzubauen und zu bezahlen, flog, wie erinnerlich ist, 2006 auf. Die Organisationsbezeichnung der Betriebsräte (”Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Betriebsräte” - AUB) ist mittlerweile legendär. Sie sollte die “Vorherrschaft der IG Metall” im Betrieb brechen. Diskussionen über zu weitgehende Macht für solche Betriebsräte in Großkonzernen wurden - natürlich - weder hier noch nach der ähnlichen VW-Affäre öffentlich geduldet. Wer ist schon ein Feind der Mitbestimmung. Die Frage, wie verzweifelt ein Unternehmen sein muss, das 30 Millionen Euro lockermacht, nur um endlich unternehmerische Entscheidungen durchzusetzen, ist natürlich auch ketzerisch. Ich baue schon mal den Scheiterhaufen auf. Schelsky war der Chef der AUB und ist tief gefallen. Das Landgericht Nürnberg verurteilte ihn zu einer (noch nicht rechtskräftigen) Haftstrafe. Dasselbe Gericht legt jetzt nach. Schelsky ist zu 3,2 Millionen EUR Rückzahlung von Schmiergeldern verurteilt worden. 30 Millionen, so heißt es, ist wirklich kein Tippfehler, sondern der Betrag, den AUB von Siemens im Lauf der Zeit bekam. Schelsky wird nun vorgeworfen, 3,20 Millionen davon für sich persönlich verwendet zu haben. Dass Siemens dieses Geld überhaupt zurückverlangen kann, ist nicht selbstverständlich - die Zweckentfremdung von Schmiergeldern ist kein etablierter Tatbestand. Man kann an vieles denken, etwa an den beiderseitigen Sittenverstoß (§ 817 BGB), aber das sind Feinheiten (schön dazu BAG, Urteil vom 20. 10. 1967 - 3 AZR 385/66 = NJW 1968, 1647). Schelsky selbst hatte Widerklage erhoben. Er wollte ausstehende Vergütung von seinem früheren Arbeitgeber. Spätestens hier ist so einiges merkwürdig: Was macht der Prozess eigentlich beim Landgericht? Ehrliche Antwort? Keine Ahnung! Auf den ersten Blick hat er da gar nichts  zu suchen. Schelsky war angeblich bei Siemens angestellt. Wenn das stimmt, ist auch eine Schmiergeldrückzahlung vor den Gerichten für Arbeitssachen einzuklagen (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 lit. a oder mindestens lit. d ArbGG). Für die Lohnzahlungsklage gilt das sowieso. Was da schiefgelaufen ist, kann man aus den Presseartikeln nicht zusammenreimen. Hat der Beklagtenanwalt vergessen, den falschen Rechtsweg zu rügen? Ist Clifford Chance (Vertreter von Siemens) zu Wunderdingen fähig (obwohl sie sonst in der Gerichtspraxis eher Leichtgewichte sind)? Ohne Akten kaum herauszufinden. Interessant aber: Unter Berufung auf § 17a Abs. 5 GVG wird immer (auch in den Kommentaren) davon ausgegangen, dass in der zweiten Instanz eine Rechtswegerüge nicht mehr möglich ist. Das ist aber nicht richtig. Die  Vorschrift ist nur anwendbar, wenn es ein sog. Vorabverfahren nach § 17a Abs. 1 GVG gab. Das ist aber optional und nur auf Antrag einer Partei möglich. Unterbleibt das, kann auch das Rechtsmittelgericht noch von Amts wegen auf einen falschen Rechtsweg erkennen und verweisen. Deshalb hat z.B. das OLG Brandenburg in einem neueren Fall (Beschluss vom 04.03.2008 - 6 U 37/07) eine Wettbewerbssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer noch zweitinstanzlich an die Arbeitsgerichte verwiesen (das sind Sachen, die sich die Zivilgerichte gerne krallen, auf Arbeitnehmerseite ist die unterbliebene Rüge des Rechtswegs ein grober Anwaltsfehler - die Zivilgerichte packen im Wettbewerbs- und Schadensersatzrecht ganz anders zu). Raum für Rechtsmittel also. Schelsky ist das egal. Ihm geht’s um die Ehre, nur den Anwälten ums Geld (ihr eigenes): Schelsky sagt, er sei völlig mittellos. Dann gibt es auch nichts zu holen. Jurisprudenz in Reinkultur.