Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
24.09.2012

Recht und Handeln

Die Postmappe offenbart den Brief eines Unternehmens, dem eine Klageschrift nebst Ladung zugestellt wurde. Der Kläger, so weiß man aus der Vorgeschichte, nervt gewaltig, nicht zuletzt den Geschäftsführer, der ihn nie zu Gesicht bekommen hat. Der Geschäftsführer schreibt uns:

Anliegend erhalten Sie die Ladung betreffend Herrn XY. Ich habe an diesem Tag keine Zeit. Außerdem kenne ich ja weder ihn noch den Sachverhalt. Lust habe ich, wie Sie sicher verstehen, ebenso wenig. Im Paragrafendschungel der Klage kann man sich schlussendlich auch nur verlaufen. Bitte handeln Sie!

Ich kann nur sagen, ich verstehe ihn. Voll und ganz. Er hat einfach – Recht. Handeln müssen wir trotzdem.