Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
07.04.2011

Neues vom Airline-Recht: Mützen sind echte Geschlechterdiskriminierung

Airlines – vor allem die deutsche Staatsairline – haben uns schon viele Einsichten in das Arbeitsrecht beschert:

Das komische ist, dass Airlines auch die absurdesten Prozesse verlieren.

Jetzt wollte ein Flugkapitän bestätigt haben, dass seine Pflicht zum Mütze tragen (Uniform!) diskriminierend ist (weil Frauen das nicht müssen). Und bekam vom Arbeitsgericht Köln auch noch Recht. Mütze ist nicht mehr, auch die Notiz über seinen Verstoß muss aus der Personalakte verschwinden.

Geht es schwachsinniger? Das Erscheinungsbild der Mitarbeiter ist eine der Regelung zugängliche Materie. Die Anordnung, dass Männer keine berockten Kostüme tragen dürfen,  trifft eine Unterscheidung, ist aber doch keine “Benachteiligung” im Sinne von § 1 AGG. Nicht anders ist es, wenn die Mütze nun einmal zur Ausstattung der männlichen Uniform gehört. Wie kommt man auf so einen Irrsinn? Das AGG soll doch vor Diskriminierungen schützen. Diskriminierte gibt es genug, die anderen können gerne vor dem Gerichtssaal warten…

Zweitens; seit “Emmely” kommt es bei verhaltensbedingten Kündigungen darauf an, ob Arbeitsverhältnisse “störungsfrei” verlaufen sind. Wir waren schon immer dagegen, dass man überhaupt gegen Abmahnungen klagen kann (z.B. in diesem Beitrag). Durch Emmely tritt jetzt hinzu, dass man keinen Entfernungsanspruch für Abmahnungen aus der Personalakte mehr anerkennen kann – denn wie soll der Arbeitgeber die Störungen der vergangenen 40 Jahre nachweisen, wenn er die Abmahnungen sowieso nach 3 Jahren wieder rauswerfen muss? Geht nicht: Siehe – lesenswert – Ritter, DB 2011, 175 ff.).

Aber gegen eine Mützennotiz klagen? Erfolgreich? Hat der Flugkapitän auch gemacht. Die “Notiz” kann nicht mehr dort bleiben.

Wahnsinn.

Unser Land hat nicht genug Probleme. Nein, wirklich nicht.