Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
02.10.2012

Neues Prozessrecht im arbeitsgerichtlichen Revisionsverfahren?

Da erstarrte fast der morgendliche Teebeutel in der Tasse. Ich wollte doch nur mal schauen…(was dieses Jahr noch interessant wird beim BAG, in der Terminvorschau). Dann las ich das:

Das mache ich jetzt auch, gerade als Beklagter:

Wenn mir die Sache nicht passt oder ohnehin aussichtslos ist, beantrage ich Aufhebung des Verfahrens. Des ganzen Verfahrens! Das ist dann zu Ende und der Kläger kann mich mal (in Berlin besuchen).

Von dieser Möglichkeit der Verfahrensaufhebung wird selten Gebrauch gemacht (hier wohl zum ersten Mal in der deutschen Rechtsgeschichte). Sie sehen einen historischen Moment.

Jetzt habe ich ein schlechtes Gewissen und frage mich, ob mir der oder die Unbekannte, die für das BAG die nüchterne, informative und funktionale Internetpräsenz macht, mir jetzt böse ist. Ich weiß ja – ich nehme an, es wurde bloß der Termin aufgehoben, im Verfahren, sozusagen. Aber wissen Sie: Ich mache so viele Fehler, über die auch gelacht wird (manchmal sicher auch in Erfurt)…ist also nicht böse gemeint, gell?

Der Teebeutel hat sich dann weiterbewegt. Zum Glück.

Update vom Vormittag: Liz Collet kannte das schon. Sie hat beim BAG früher nachgeschaut und wesentlich früher gepostet (http://jusatpublicum.wordpress.com/2012/08/31/kein-spass-mit-dem-handelsblatt-ok-dann/#comment-2825). Das habe ich übersehen, wegen der irreführenden Überschrift (die hat was mit Handelsblatt zu tun) – siehe unten. Wenigstens kann ich aufklären, was mit dem Verfahren passiert ist (siehe auch unten). So ist das Leben. Nichts bleibt verborgen, wenn es in Erfurt geschieht, aber ich merke es immer zuletzt :-)