Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
11.03.2012

Mehr Urlaub behindert die persönliche Entfaltung

Das ist die Mehrheitsmeinung.

In der Schweiz. Das kleine Land, das alle immer wieder überrascht und gegen das ihr nördlicher Nachbar auch schon die „Kavallerie“ reiten lassen wollte, stimmt über alles ab.

Heute war in der Schweiz mal wieder Volksabstimmung. Über ganz schön viele Sachen, auch über das Arbeitsrecht. Dabei ging es um das komplexeste Gebiet des deutschen Arbeitsrechts, das Urlaubsrecht. In der Schweiz beträgt – wie hier – der gesetzliche Mindesturlaub vier Wochen. Im Jahr.

Der Antrag zur Volksabstimmung sah vor, das auf 6 Wochen zu verlängern (die in Deutschland tariflich eher die Regel als die Ausnahme sind).

Die Schweizer haben abgelehnt. Vier Wochen reichen. Die Motive sind bei Volksabstimmungen naturgemäß unaufklärbar. Aber die Schweizer Arbeitgeber loben den „Realitätssinn“ ihrer Bürger.