Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
08.05.2013

Liebes Management, ich habe meine Kündigung gebacken

In England arbeitete ein junger Familienvater bei der Border Force am Flughafen in Stansted (der ganz unangefochten „London“-Stansted heißt, von dem aus man aber London, wie Sie vielleicht auch schon erfahren mussten, nicht einmal aus einem AWACS-Aufklärer sehen könnte). Weil er mehr Zeit seiner Familie und seiner neuen Existenz als Kuchenbäcker widmen wollte, heizte er dieser Tage den Backofen und produzierte auf seinem Kuchen eine Zuckergussinschrift mit seiner Kündigung. Bilder des Kuchens gibt es bei der BBC, besser lesbar noch bei Londonlovesbusiness.com. Er hat seine Kündigung ausführlich begründet und das Kündigungsschreiben mit den Worten geschlossen:

I wish the organisation and my colleagues the best for the future and I remind you that, if you enjoy this cake, you can order more at mrcake.co.uk.

Der Arbeitgeber war entzückt und ließ wissen, die Zuckergusshandschrift bekäme der Arbeitnehmer besser hin als er, der Chef, mit Papier und Bleistift schreiben könne.

Wir haben deutschtypisch natürlich kritische Fragen gestellt:

Ist das alles ein Complianceverstoss – der Kuchen hat sicher einen gewissen Wert. oder? Andererseits: Ein Kündigung annehmen muss der Arbeitgeber ja. Oder gar ein Wettbewerbsverstoß (verbotene Eigenwerbung, obwohl Abnahmezwang für das “Schriftstück” besteht)? Keine Ahnung.

Viel wichtiger: In Deutschland müsste eine Kündigung eigenhändig unterschrieben werden. Aber ich denke, das kann man auch mit der Zuckergusstüte machen. Die Unterschrift sieht sehr authentisch aus.

Also lehnen wir uns beruhigt zurück. Man kann auch auf einem Kuchen kündigen. Nur gemacht hat es hierzulande noch niemand.