Bewertungsportale sind eher etwas für Urlaubsreisende. Nachdem in Berlin die eigentlich unerschöpflichen Touristenattraktionen abgegrast sind, nimmt man sich nun – die Gerichte vor. Nutzer MZ7574 aus Augsburg hat auf dem Bewertungsportal Qype am 9.6.2013 das folgende, vernichtende Urteil gefällt:
Wenn man ein Gebäude mit Behördencharme der 60er oder 70er Jahre erleben will, dass ist man bei ArbG Berlin und LAG Berlin-Brandenburg genau richtig. Zumindest im Eingangsbereich und dem Sitzungssaalbereich, die ich näher kennenlernen durfte, ist es zwar geräumig- aber das Ambiente…. Dürfte fast schon ein Fall für den Denkmalschutz sein.
Ich bin noch nie in einer fremden Stadt einfach aus touristischen Gründen in ein Gericht gegangen. Sogar den Verhandlungssaal der Nürnberger Prozesse habe ich erst anlässlich eines „echten“ Termins beim LG Nürnberg gesehen. Aber es muss ja nicht jeder so machen.
Nur, Nutzer MZ7574 aus Augsburg, unser Arbeits- und Landesarbeitsgericht kann den Charme der 70er oder gar 60er nicht versprühen, weil dieses – relativ neue – Gebäude da noch gar nicht stand.
Auch sonst eignet sich Qype nicht für die Bewertung von Gerichten. Wegen der Aufforderungen, Fragen zu beantworten und mitzumachen. Etwa:
„Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg – ist das Ihr Unternehmen?“
Nein, ist es nicht.
Schreibe einen Beitrag zu Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Mach ich hier doch ständig.
Plätze in der Nähe von Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Ein Möbeltischler und eine Tapetenmanufaktur.
Nein, so wird das nichts.
Man darf, lieber Nutzer MZ7574 aus Augsburg, Gerichte nicht nach ihrer Optik beurteilen. Gehen Sie ins Landgericht Bautzen (zwischenzeitlich mit Görlitz fusioniert). Vorne Deutschland prächtigster Schwurgerichtssaal, hinten die Gedenkstätte für politische Gefangene in der DDR.