Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
15.04.2013

Krachende Klopper und ihre Klöpse

In Bochum wird offenbar der allseits beliebte Klartext gesprochen. Beim Arbeitsgericht wie anderswo.

Dass es arbeitsrechtliche Herausforderungen bei der Restaurantkette „Vapiano“ gibt, hatten wir ja bereits bemerkt (und auf die unbekannte marxistisch-historische Komponente hingewiesen – wo sonst prangt Marx im Restaurant? – Nein, ich will jetzt keine Zuschriften dazu…).

Jetzt also Bochum – dort klagt ein (Ex-?) Mitarbeiter von Vapiano gegen seine fristlose Kündigung. Die ist nicht einfach, weil er sich als Kandidat um ein Betriebsratsamt beworben hat, deshalb kann man ihn überhaupt nur außerordentlich und sonst gar nicht kündigen. Schön nur, was zur Güteverhandlung  in der Marler Zeitung steht:

I. Akt: Austausch der Rechtsansichten:

Klägeranwalt: „Die Kündigung ist krachend unwirksam.“

Musste es „krachend“ sein? „Unwirksam“ reicht ja, „rechtswidrig“ oder „unbegründet“ scheint aber aus der Mode zu sein.

Arbeitgeber: „Sie haben immerhin einen Bekannten zu hoch eingruppiert!“

Das ist aber mal aufregend. Besser als ein Pfandbon.

II. Akt: Abfindungsgespräche.

Arbeitgeber: Abfindung – sagen wir 13.000 EUR?

Kläger: „Bestenfalls ab 90.000 Euro wäre ich bereit, darüber nachzudenken, raus zu gehen“

Da liegen die Positionen anscheinend eher weit auseinander.

III. Akt: Conclusio:

Kläger: „Kalt abserviert. Ich wurde kalt abserviert!“

Richter (zum Arbeitgeber): „Eine fristlose Kündigung ist arbeitsrechtlich der größtmögliche Klopper und daher auch den größten Klöpsen vorbehalten.“

Jetzt horchen alle auf. Klöpse sind bei Vapiano ungewöhnlich, die denken eher italienisch.

Arbeitgeberanwalt: „Wir erkennen, dass das nichts wird.“

Klopsmäßig. Das war mal eine klare Kommunikationsstruktur. Oder?