Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
29.08.2012

Kiffen und Kiffen

Das LAG Berlin-Brandenburg war salomonisch: Wer als Gleisbauer kifft, darf nicht rausfliegen, muss aber nicht mehr als Gleisbauer eingesetzt werden (Pressemitteilung Nr. 31/12 vom 28.08.2012). Diese in verschiedenen Medien verbreitete Meldung ist wie viele Schlagzeilen nicht ganz richtig: Der Kläger hatte gekifft, aber konnte deshalb nicht gekündigt werden, weil sein Arbeitgeber (die Berliner Verkehrsbetriebe – BVG) die zuständige Personalvertretung nicht vollständig angehört hatte – das ruiniert jede Kündigung. Das LAG Berlin-Brandenburg erlaubt also kein Kiffen, auch nicht in der Freizeit, wenn man in einem sicherheitsempfindlichen Bereich arbeitet. Es sanktioniert das auch nicht: Das Gericht musste sich dazu gar nicht äußern. Glück für den Kiffer im Arbeitsrecht.

Bevor er sich aber zu früh freut, sollte er sich mit den neuesten Stand der Medizin vertraut machen: Kiffen macht dumm. Das muss stimmen, wenn FOCUS und Stern darüber einheitlich berichten. Er sollte sich das mit dem Cannabis also noch mal dringend überlegen.

Unklar bleibt – weil das LAG Berlin-Brandenburg seine Entscheidung noch nicht begründet hat – ob es sich auf diese Erkenntnis gestützt hat. Ein Freizeitkiffer mag kein Sicherheitsrisiko darstellen, aber einen schleichend Verdummten an den Gleisen schrauben zu lassen, ist vielleicht anders zu bewerten…