Ken Jebsen (der zum Glück nicht wirklich so bescheuert heißt) hat geklagt, in Postdam, beim Arbeitsgericht.
Falls Sie nicht sofort wissen, um wen es hier geht (seinen echten Namen kennen wir auch nicht):
Der Ken ist ein Radiomoderator. Er war mal einer im richtigen Radio (jetzt eher im Netz), beim RBB. Grund des Streits, der letztes Jahr ausbrach, ist, dass eben der RBB (übrigens ebenfalls leicht namensverwirrt, daher auch als rbb bekannt – obwohl sich bei „Rundfunk Berlin-Brandenburg“ eigentlich nur große Anfangsbuchstaben der großen Art regen, aber lassen wir das mal) sich nach der offiziellen Sprachregelung von ihm „getrennt“ hat.
Der Grund für die „Trennung“ lässt sich hier kaum abschließend aufarbeiten, denn das Internet quillt damit ohnehin über (suchen Sie mal auf Google nach „Ken Jebsen“ UND „Henryk M. Broder“).
Letztgenannter ist indirekt auch irgendwie ein Grund für die Kündigung.
Denn auf seinem Blog „die Achse des Guten“ hatte er schlicht die E-mail abgedruckt, die Ken ihm geschrieben hatte – genauer gesagt, hatte Broder den Ken nach einem Beitrag um eine Stellungnahme ersucht. Einem Beitrag von Ken, den man als antisemitisch und dämlich einstufen könnte (Broder war dezidiert dieser Meinung). Kens Antwort war ziemlich oberpeinlich, der Satz, der traurigste Berühmtheit hat, lautete wörtlich:
„ich weis, wer den holocaust als PR erfunden“ [sic!]
Auch der Dienstherr hatte ja Probleme mit der Groß-/Kleinschreibung, zumindest mit der, also geschenkt.
Da kann man nicht viel sagen, und sei es nur, weil dem einem vielleicht erst einmal die Spucke wegbleibt oder dem anderen schlecht wird – aber wer so etwas bemerkenswert Dämliches schreibt, eröffnet natürlich eine neue Kategorie des geistigen Bodennebels, wenn er so ein Zeug ausgerechnet an Henryk Broder schreibt. Dass ein journalistischer Mittvierziger (Ken) keine Ahnung hat, mit wem er es da zu tun hatte, klingt wenig glaubwürdig. Ken hat natürlich auch zwischenzeitlich Fans, die ihn „verteidigen“, aber leider nicht schreiben können und auch sonst irgendwie nicht verstanden haben, worum es bei der Kritik geht (ein besonders unverständiges Exemplar ist hier anzuschauen).
Jetzt hat sich der RBB/rbb also „getrennt“, Ken klagt, der RBB/rbb sagt, Ken habe Absprachen nicht eingehalten, Kens „Anwälte“ (hat man jetzt immer im Plural, seit Wulff…) finden, es läge kein Kündigungsgrund vor. Hat alles also das Zeug zur zweiten Eva Herman.
Was ist der (interessante) Punkt?
Na, bei der Herman (die tatsächlich auch nicht so heißt, sondern mit Nachnamen „Herrmann“, was ihr wohl zu viele Buchstaben waren) gab es bekanntlich eine arbeitsrechtliche Hürde. Sie hatte keinen Arbeitsvertrag und musste zwecks Kündigungsschutz erst einmal versuchen, in den Arbeitnehmerstatus zu gelangen (was die Gerichte ihr aber versagten).
Bei Ken gibt es zwei solcher Hürden. Jedenfalls dann, wenn man ihm selbst und nicht seinen Anwälten glaubt (das hatten wir ja jetzt schon mal bei Wulff, und es wird ein anwaltliches Dauerphänomen, wie uns scheint, dass der eine nicht weiß, was die anderen sagen…). Während die Anwälte nämlich damit zitiert werden, es gäbe keine Kündigungsgründe, gibt Ken in seinem gestrigen Interview im Tagesspiegel locker erst einmal preis, dass es (seiner Auffassung nach) überhaupt keine Kündigung, sondern eben eine „Trennung“ gäbe. Und er erläutert es:
„Der Sender geht von einer Auftragsproduktion aus, meine Anwälte und ich sprechen von einer Mitarbeiterschaft…“
Ups.
Und weiter:
„… Für jede komplette Vierstundensendung habe ich 1300 Euro bekommen…“
Ja, ups – und dann hat der RBB/rbb gesagt, er wolle keine weiteren Shows mehr kaufen…Mal ehrlich: Ist das eine „Kündigung“? Eigentlich ja nicht, für eine ausgewachsene Kündigungsschutzklage auch etwas dünn daher. Es gibt keine Kündigung. Ließe man das mal beiseite, bleibt der Herman/Herrmann-Effekt: Die Frage, wo der Arbeitnehmer in diesem Spiel ist. Ken macht ja mit „seinem Team weiter (sagt er im Interview). Auch wenn die bisherigen Gagen wohl nicht mindestlohnverdächtig waren (1300 EUR: Steuer, Krankenversicherung und die Bezahlung des „Teams“, wie groß auch immer, denn eine Sendung macht man nicht alleine). Aber das klingt sehr nach dem Einsatz eigener Arbeitsmittel und -kräfte und doch so ganz und gar arbeitnehmeruntypisch – eher eben, ja genau, nach „Auftragsproduktion“.
Da hat er schlechte Karten beim Arbeitsgericht, der Ken.
Man kann ihm keine gute Prognose austellen.
Den Willen, seinen „guten Ruf“ wiederherzustellen, verstehen wir ja, aber das macht das Arbeitsgericht mangels Zuständigkeit sowieso nicht. Wer den schönen Satz über den „holocaust“ (der Tagesspiegel druckt die Fehlerchen freundlicherweise nicht mit) verzapft, hat vielleicht zu Recht keinen tollen Ruf, so schade das auch immer ist.
Andernorts betont er ja, es ginge ihm nicht ums Geld, und die 100.000 EUR, die er laut Berliner Zeitung „verlangt“, sind in Wahrheit ein Spendenaufruf, keine Forderung an den RBB/rbb. Nur, worum geht es dann wohl?
Das bleibt im Dunkeln. Wenn nicht die Presse darüber berichtet (was wahrscheinlich ist) kann man bei der ganzen Namensverwirrung ja nicht mal täglich auf die Terminszettel in Potsdam spicken. Man weiß ja einfach nicht, wie der Kläger wirklich heißt…“sein“ Wikipediaeintrag lüftet das Geheimnis auch nicht:
„Jebsens bürgerlicher Name ist nicht bekannt, der Name seines persischen Vaters gilt als für deutsche Radioohren schwer verständlich…“
Na, wir sind doch trainiert auf Ahmadinedschad und Qatami etc. – alle gar nicht so schwer verständlich. Wer so viele Probleme mit sich selbst hat, der sollte vielleicht weder so viel über den „holocaust“ nachdenken, sondern auch noch mal Filmwissen und Selbsteinschätzung aufpolieren, statt zum Arbeitsgericht zu gehen. Letztes Schmankerl aus dem Tagesspiegel:
„…Wir sind eine Mischung aus dem Film „Good Morning Vietnam“, dem Film „Radio Days“ von Woody Allen, aus „Zimmer frei“ und „Wetten, dass..?“…“
Yeah.
Goooood Morning Vietnam….ob er den Film wirklich gesehen hat?
P.S.: Lieber Ken, schreiben Sie uns bitte keine Mail. Schon gar keine mit Disclaimer. Wir behalten uns die Veröffentlichung vor…