Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
07.09.2012

Kein Deutscher Gruß in Erfurt

Was es stattdessen gab: Sehen Sie selbst.

Den widerlicherweise so bezeichneten Gruß kann der Ex-Mitarbeiter der Finanzverwaltung jedenfalls jetzt vor dem heimischen Spiegel machen.

Das Land Baden-Württemberg war nach jahrelanger gerichtlicher Auseinandersetzung gestern in Erfurt erfolgreich: Das BAG bestätigt die Kündigung eines NPD-Aktivisten (Urteil vom 6.09.2012 – 2 AZR 372/11).

Nach dem Sachverhalt dürfte es sich um einen Semiprominenten handeln, nämlich denjenigen, der schon in der BAG-Entscheidung vom 12.05.2011 (2 AZR 479/09) auftauchte. Damals hat es nicht gereicht – wie berichtet, war der Tenor der Presseschlagzeilen („BAG lässt Nazis laufen“ u.ä.) in der Folge des Verfahrens aber schlicht falsch. Das BAG hatte glasklar gesagt, auch außerdienstlicher Extremismus gehe im öffentlichen Dienst allenfalls begrenzt. Das tapfere Schwabenland kassierte dennoch (auch aus formalen Gründen) eine Niederlage nach der anderen, aber ließ sich einfach nicht beirren. Zu Recht.

Kündigungsanlass war jetzt (inklusive der im nachfolgenden Zitat enthaltenen orthografischen Fehler) ein Flyer, dessen Inhalt die Pressemitteilung des BAG referiert:

„17. Juni – Ein Volk steht auf und kämpft sich frei – Zeit einen neuen Aufstand zu wagen!“ heißt es darin, auch die „BRD“ könnte „Angst davor haben“, das Volk könne sich eines Tages erneut „gegen den Alles über Alles raffenden und volksverratenden Staat erheben“. Falls „die bürgerliche Revolution“ erfolgreich wäre, könne es „gut möglich“ erscheinen, dass „diesmal … Tode nicht bei den Demonstranten, sondern bei den etablierten Meinungsdiktatoren zu verzeichnen (wären). – Dem Volk wär´s recht“. Die Passage endet mit der Aussage: „Hoffen wir mal, die nächste Revolution verläuft erfolgreicher. In diesem Sinne: Volk steh auf, kämpf dich frei!“

Das BAG meint recht trocken, damit trete er für einen Umsturz ein. Das sei dann doch ein bisschen zu viel Verfassungsfeindlichkeit.

Finden wir auch. Der Preis geht aber nicht an den 2. Senat des BAG, sondern an die Verwaltung, die nicht einfach kapituliert hat, sondern glaubwürdig dokumentiert, dass sie sich aufrichtig darum bemüht, keine Extremisten auf Landeskosten zu beschäftigen. Gut, dass man das im Südwesten so handhabt. Oder, wie Kollege Martin Becher auf seinem Blog schreibt, Aufrufe zum „Volksaufstand“ sind damit eben – jetzt für alle sichtbar – ein Kündigungsgrund.