Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
27.07.2011

Juristendeutsch am Flughafen

Letzter Tag vor dem Urlaub. Ein Termin noch.

Kurz vor 6 Uhr am Morgen. Check-In Berlin-Tegel zum frühestmöglichen Flug in eine süddeutsche Landeshauptstadt.

Preussische Sicherheitskontrolle, Jacken aus, gibt es einen Laptop (nein), Schusswaffen (auch nicht) – und dann:

“Ihren Flugberechtigungsschein bitte!”

Müdigkeit, aber auch Erstaunen.

“Wie bitte?”

“Ihren Flugberechtigungsschein!”

Was ist das? Habe ich etwas übersehen? Die werden mich nicht fliegen lassen…

“Aber…?”

Mit einer Geste weist die Dame auf die Bordkarte:

“Der Flugberechtigungsschein…”

Ein Lächeln huscht über mein Gesicht. Ich werde fliegen, das Wort verwirrt aber noch. Da wird die Erklärung – ohne Nachfrage – geliefert:

“Juristisch korrekt heißt das so!”

Gut, dass ich das jetzt weiß. Nach der Übersetzung ins Englische, Baierische oder Urdu suche ich später. Ein Freund meint, solche Worte gäbe es ohnehin nur auf Deutsch. Meine Bordkarte für den Rückflug habe ich schon.