Eine Wende:
“Jesus hat Dich lieb” – Wir hatten nach Bekanntwerden der erstinstanzlichen Entscheidung auf die Grenzwertigkeiten des Falls in jeder Hinsicht hingewiesen.
Da der widerborstige Arbeitgeber – es handelt sich um den Shoppingkanal QVC – Berufung eingelegt hatte, musste sich das LAG Hamm mit der Sache befassen. Und es hat heute (Urteil vom 20.4.2011 – 4 Sa 2230/10 – hier nur das Sitzungsergebnis) entschieden, dass “Jesus hat Sie lieb” keine zumutbare Ausübung der Religionsfreiheit ist – und die Kündigung damit wirksam ist. Das als liberal bekannte LAG liegt damit viel näher an unserer Kritik als am Ansatz des Vorgerichts, der Arbeitgeber müsse den kleinen Nachsatz – gesprochen vom Callcenter-Mitarbeiter bei jeder Bestellung – eben tolerieren. Muss er nicht: Was im Betrieb geht und was nicht,, ist eben allein Sache des Arbeitgebers. Das gilt nur dann nicht, wenn ein zwingendes Religionsgebot den Arbeitnehmer davon abhält, solchen Weisungen zu folgen (wie es beim Alkohol einräumenden Muslim behauptet wurde). Bei dem Sätzchen “Jesus hat Sie/Dich lieb” ist das – sicher – nicht der Fall. So weit geht auch ein christliche Missionierungspflicht nicht.
Leid tun kann er einem aber schon.
Die Revision wurde übrigens zugelassen…Was sonst ansatzweise über den Fall berichtet wurde, ist überraschend neutral:
Kollege Dan Fehlberg auf Arbeitsrecht Chemnitz: http://arbeitsrecht-chemnitz.blogspot.com/2011/04/jesus-hat-sie-lieb-halt-vor-gericht.html – der allerdings einen Leserkommentar bekommen hat, der solche Aussagen sogar für “belästigend” hält.
Ganz neutral Christian Rolfs auf dem Beck-Blog: http://blog.beck.de/2011/04/18/jesus-hat-sie-lieb-gekuendigt – auch hier am kritischsten die Leser.
Keiner fragt sich, ob es nicht eine Abmahnung getan hätte. Oder ob es die schon gab. Merkwürdig irgendwie.