Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
03.01.2013

Ist das schon Reformstau?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht jedes Jahr eine Übersicht über die anstehenden Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht. Für das Jahr 2013 sieht sie ganz einfach, nämlich so aus:

2. Arbeitsrecht und Arbeitsschutz

Branchen- bzw. Entgeltzuschläge in der Zeitarbeit

Nach in 2012 abgeschlossenen Tarifverträgen sollen im neuen Jahr in folgenden Branchen Entgeltzuschläge für Zeitarbeitnehmer geleistet werden:

  • Kunststoff verarbeitende Industrie ab 01.01.2013
  • Kautschuk verarbeitende Industrie ab 01.01.2013
  • Schienenverkehrsbereich ab 01.04.2013
  • Textil- und Bekleidungsindustrie ab 01.04.2013
  • Holz- und Kunststoff be- und verarbeitende Industrie ab 01.04.2013

Zum Arbeitsrecht ist das alles. Man beachte die Formulierung: Die „Änderungen“ bestehen nicht etwa in gesetzgeberischen Aktivitäten, sondern darin, dass die Tarifvertragsparteien in einzelnen Branchen einzelne Regelungen getroffen haben.

Zu (willkürliche Beispiele) der Anpassung des langsam weithin obsoleten Bundesurlaubsgesetzes an das europäische Recht bis zur Mindestlohnfrage und gesetzgeberischen Vorstellungen zu Fragen wie Tarifeinheit, Befristungsrecht (das TzBfG ist ja auch teilweise obsolet, wegen der Rechtsprechung des BAG) und Diskriminierung nach dem AGG/Kündigungsschutz gegen diskriminierende Kündigungen (gesetzlich ausgeschlossen, faktisch aber vorhanden): Schweigen.

Toll.

Siehe auch das Blog SOZIALRECHTSEXPERTE, Kollege Ludwig Zimmermann aus Potsdam, dessen Blogeintrag mich erst zum Lesen motiviert hat.