Manchmal ist das Arbeitsrecht juristisch zu schwer bewaffnet.
Beschäftigt eine Anwaltskanzlei eine Rechtsanwältin, darf sie nach einer vom LAG Hessen im Januar aufrechterhaltenen und jetzt bekannt gewordenen einstweiligen Verfügung die Ex-Kollegin nicht mehr auf ihrer Homepage präsentieren (für männliche Kollegen gilt entsprechendes). Über diesen Fall ist letzte Woche vielfach berichtet worden; die Überschrift ist stets, das „Persönlichkeitsrecht“ der Kollegin sei verletzt. Mag sein, aber gilt das nur für Arbeitnehmer – was hätte ein Zivilgericht über den Ex-Partner, Ex-Freien etc. geurteilt? Ich hätte ernsthaft geglaubt, dass ein einfacher Wettbewerbsanspruch es auch getan hätte (z.B. § 4 Nr. 10 UWG). Das wäre bei einem Zivilgericht richtigerweise auch so gelaufen (die Wette gilt…). Nichts gegen das Persönlichkeitsrecht. Das Problem scheint hier doch aber zu sein, dass die Präsentation den Eindruck erweckte, die Kollegin arbeite noch da. Eine Rückschau auf die Kollegen, die hier mal gearbeitet haben, dürfte doch kaum grundsätzlich verboten sein, auch nicht wegen eines „Persönlichkeitsrechts“ (Jens Ferner weist zu Recht darauf hin, dass das vor allem eine Frage der klaren Absprache ist, wie so vieles). Mit Augenzwinkern muss man übrigens zur Kenntnis nehmen, dass diese Tatsachen von der Betroffenen meist ohnehin arglos auf XING in ihrem beruflichen Werdegang stehen.
Sich ein wenig mit einem guten Namen zu schmücken, ist übrigens eine Versuchung, der wenige Kollegen widerstehen können, wie z.B. die durchaus überraschende Kanzlei des DFB-Präsidenten Theo Zwanziger zeigt, der sicher alles andere als ein aktiver Rechtsanwalt ist. Immerhin hat er der Versuchung widerstanden, einer Großkanzlei seine Persona hinzuzufügen, sondern hat es mit ehrlichem Mittelstand sein Bewenden gelassen. Solche Querverweise immer gleich auf das Persönlichkeitsrecht zu beziehen, ist sicher eine arbeitsrechtliche Marotte (im Arbeitsrecht gilt es ja als menschenunwürdig, bei voller Bezahlung freigestellt zu werden; ich denke bei „menschenunwürdig“ immer noch an andere Sachen und werde es wohl nie lernen).