Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
27.07.2012

Ihr Blogger…

…hat eine kleine Lungenentzündung (fragen Sie nicht, wie man das bei diesen Temperaturen anstellt). Deshalb wird hier leider erst weitergebloggt, wenn die Medizin anschlägt. Zumal nicht ausgeheilte Lungenentzündungen nach der Rechtsprechung des BAG – auch Maßstab in der Medizin – geradezu das klassische Beispiel für eine sog. Fortsetzungserkrankung sind (BAG, 04.12.1985 – 5 AZR 656/84). Ausheilen ist also wichtig.

Dabei gäbe es so viel zu erzählen.

Aber: Das muss jetzt ein wenig warten.