In manchen Anwaltskanzleien herrscht offenbar außerzivilsatorischer Eifer.
Er ist meistens Eifer der Anwaltskollegen. Darüber, wie ein Anwaltskollege allen Ernstes seine Auszubildende gefeuert hat, weil sie das Alter seiner Freundin zu hoch schätzte, hatten wir berichtet. Das war in Mannheim. Ein paar hundert Kilometer weiter, in Düsseldorf, ist es nur geringfügig besser.
Wie hier im Portal „Der Westen“ (keine politische Aussage) berichtet, gab es auch dort eine Auszubildende in einer Kanzlei, die ihren Ausbildungsplatz wohl nicht so schnell vergessen dürfte. Sie beschwerte sich darüber, nur zum Kaffeekochen eingesetzt zu werden, fürchtete, die Prüfung nicht zu bestehen und kündigte schließlich das Ausbildungsverhältnis. Das ist nach § 22 BBiG zwar nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich und nach Ablauf der Probezeit auch nur noch außerordentlich. Aber: Wen interessiert es schon? Wenn ein Azubi gehen will, soll man ihn nicht aufhalten. Was will man sonst auch tun?
Reisende soll man ziehen lassen.
Nun: Der Anwalt hier will die Azubi nicht einfach ziehen lassen. Er ist ein Rechthaber. Er hat keine Ausbildungsvergütung gezahlt (wozu auch), weil die Dame schlecht gearbeitet habe und ist sich nicht zu blöd, im Rahmen einer Widerklage (die Klage bezieht sich auf die Vergütung) sogar Schadensersatz zu verlangen.
Ob er niemanden kennt, der Arbeitsrecht macht, wenigstens gelegentlich? Nein, das wird es nicht sein. Die Hybris mancher Kollegen raubt einem manchmal den Atem. Man wünscht sich inständig, aufzuwachen, bevor man selbst so mutiert. Termine (hier zur Schlichtung bei der Kammer) werden einfach nicht wahrgenommen, Widerstand wird gegen alles geleistet – auch gegen eine vernachlässigte Azubine. Auch, wenn es keinen Sinn hat. Ein Krawallanwalt? Nein. Ein trauriger Typ.