Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
20.06.2012

Hunde raus

Während die Verwaltungsgerichte mal wieder zeigen, dass sie die besseren Arbeitsgerichte sind und die Kündigung wegen einer lesbischen Beziehung stoppen (die außerhalb der Kirchen eine glatte Diskriminierung wäre – hier berichtet Liz Collet auf Jus@Publicum zur katholischen Sonderschau), beschäftigt sich die Arbeitsgerichtbarkeit der Landeshauptstadt Hannover mit – Hunden.

Grund (wir entnehmen das Zitat der Hannoverschen Allgemeinen Online):

Chef Uwe Homeyer ist vor sechs Jahren auf den Hund gekommen: „Birko“, sein Münsterländer-Rüde, sitzt oft im Korb neben seinem Schreibtisch. Auch andere Mitarbeiter dürfen ihre Hunde mit zur Arbeit bringen. Eine Mitarbeiterin jedoch kommt mit den tierischen Bürogenossen gar nicht klar. Mit der Begründung, eine “ausgeprägte Hundephobie” zu haben, hat sie den Betrieb verklagt.

Chef sein macht manchmal keinen Spaß. Und verklagt werden kann man schlicht wegen jedes Unsinns.

Alte Binsenweisheit.

Die Zeitung berichtet noch, man habe sich verglichen. Worauf? Nur noch zwei Hunde im Büro (statt vier)? Das wäre ja der Klassiker. Formulieren Sie im Geiste schon mal den Vergleichstext…? Nein, das blieb dann doch allen Beteiligten erspart:

Die Parteien einigte sich schließlich darauf, der Mutter eine Stelle im abgetrennten Empfangsbereich des Betriebs anzubieten – der ist hundefrei.

Warum man dann ein Arbeitsgericht brauchte, bleibt ein Geheimnis. Den Empfang gab es ja auch vorher schon.