Wir hatten es ja prophezeit: Es klappt nicht! (ArbG Hamburg 20. Kammer, Urteil vom 12.10.2011, 20 Ca 115/11)
Die City BKK ist „geschlossen“, hat aber noch Versicherte zu betreuen und kann ihre Mitarbeiter daher nicht loswerden. Eine Schließung ohne Folgen für irgendwen. So fallen Gesetz und Realität auseinander… Liz Collet bei Jus@Publicum hat das sehr philosophisch aufbereitet (und danke für die freundliche Erwähnung!).
Das Kätzchen beißt sich in den Schwanz – sozialrechtliche Logik: Kasse pleite, dichtmachen ohne Insolvenzverfahren und Betriebsaufgabe, denn es besteht bis zum Kassenwechsel der Versicherten eine Betreuungspflicht. Arbeitsrechtliche Logik: Dann ist auch noch Beschäftigungsbedarf…
Das System hat sich hier ein Bein gestellt. Wer auch immer für die Regeln zur Schließung gesetzlicher Kassen im SGB V verantwortlich war, hat von Arbeitsrecht keine Ahnung gehabt. Weil es auch keinen Weg gibt, die 40.000 Restmitglieder, die sich einfach nicht rühren, zu einem Kassenwechsel zu zwingen, ist eine “Schließung” eher ein Wunschgedanke.
Auch gut: Marcus Bodem, ECOVIS, zum gleichen Thema.