“Hauptsacheklage” ist ein u.a. im Wettbewerbsrecht häufiges Stichwort – es kommt aber auch in arbeitsrechtlichen Zusammenhängen vor.
Die Rechtschreibkontrolle kennt das Wort nicht. Ersatzvorschlag:
Hauptsache Klage
Da fiel mir heute morgen fast Peer Steinbrück und das Titelbild des SZ-Magazins ein, ich habe es dann aber doch wieder vergessen. Nach meinen Ermittlungen ist allerdings mein Tischgerät die einzige Installation im Büro, die so uncharmant ist.
Eine Aufforderung, die Zulassung zum Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz endlich abzuschließen (ja, ich habe im Sommer alle Klausuren bestanden)? Ein Affront gegen das Arbeitsrecht? Sind wir klagewütig (kennt er auch nicht. Korrekturvorschlag: “Klageweib”)? Doch nicht als Arbeitgebervertreter!
Die Ermittlungen dauern an.