Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
25.01.2012

Große Treber, ganz klein


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Vor dem Arbeitsgericht schrumpfen Riesen zu Zwergen. Auch Stefan Aust, früherer Spiegelchef, hat diese Metamorphose einst durchgemacht, vom Gott zum kleinen Angestellten. Jetzt ist Harald Ehlert dran. Der frühere allmächtige Chef der Berliner Treberhilfe gGmbH – Sie wissen, mit Maserati und Villa am See – klagt jetzt beim Arbeitsgericht Berlin (hier berichtet die Berliner Morgenpost).

Der Grund ist einfach. Götter haben keinen Kündigungsschutz. Gott sein macht nur Spass, wenn alles gut läuft. In der Krise ist man lieber kleiner Mann. So auch Ehlert. Er ist ja nicht mehr Geschäftsführer. Aber jetzt gibt es für seinen alten Laden eine Lösung, bei der die Arbeitnehmer – nur die, natürlich – auf einen anderen Betrieb übergehen. Da ist Mr. Maserati ja nicht dabei, wie auch, bei einem früheren Einkommen von 30.000,00 € + im Monat, natürlich nicht.

Nun sagt er: Mensch, der Aufsichtsrat hatte mich nach meiner Abberufung als Geschäftsführer noch mit „Sonderaufgaben” bedacht. Da war ich dann wohl sehr weisungsgebunden, betriebseingegliedert, sozial und wirtschaftlich abhängig. Also eben ein Arbeitnehmer. Dann muss ich wohl auch mit „übergehen“. Oder? Bevor er die Antwort finden konnte, hatte die alte Treberhilfe „vorsorglich“ noch einmal gekündigt.

Im ersten Semester Zivilrecht ging es immer um den „unerkannt Geisteskranken“, der geschäftsunfähig ist. Hier ist es wieder mal der „unerkannte“ Arbeitnehmer, dessen einziger Zweck ist, vermeintlichen Schutz gegen Geld zu tauschen.

Das Arbeitsgericht will jetzt erst einmal seine Zuständigkeit prüfen. Da wird man nicht weit kommen…