Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
06.03.2012

Griechenland-Sparpaket stößt auf Widerstand der deutschen Arbeitsgerichte

Man mag es kaum glauben, aber das ist kein Scherz (oder wie es beim USMC heißt: „This is not a drill!“). Die internationale Verflechtung treibt merkwürdige Blüten.

In Deutschland gibt es eine Anzahl „griechischer“ Schul(d)en.

Vergebung.

Es geht natürlich nur um Schulen. Ich habe den wirklich versehentlichen Tippfehler nur eingeklammert, nicht gelöscht.

Also:

In der unübersichtlichen Bildungslandschaft von 16 verschiedenen Schulsystemen (in Deutschland, nicht innerhalb der ganzen EU) kann man das nur grob auf einen Nenner bringen, der lautet dann aber wie folgt: Griechenland (der Staat) baut in Bayern z.B. eine Privatschule auf. Die bekommt eine Schullizenz, eine Grundfinanzierung aus Griechenland und nach den geltenden Regeln, als allgemein zugängliche Schule, auch einen Zuschuss des Landes Bayern (das etwas anders – rein staatlich und als Gesamtschule – funktionierende, international bekannte Erfolgsbeispiel für so eine Schule ist die John F. Kennedy-Schule in Berlin; die hält witziger Weise jeder für eine Privatschule).

In Bayern ist das aber eben eine Privatschule, die staatliche Zuschüsse bekommt, wie andere Privatschulen auch.

Im bayerischen Fall werden die Finanzen der Schule von einem Gremium gemanagt, das aus drei (griechischen) Staatsbeamten besteht. Die Schule hat Lehrer angeheuert (als Arbeitnehmer nach deutschem Recht) und ein paar Lehrer aus Griechenland (Beamte) abgeordnet, um da zu arbeiten. Ein bewährtes Muster.

Auf einmal bekommen die angestellten Lehrer eine kleine Gehaltskürzung, so 500 bis 600 EUR monatlich.

Toll. Denn Griechen und alle, die mit ihnen zu tun haben, sollen ja leiden. Oder sparen. Was dasselbe ist, angeblich. Da sollen bayrisch-griechisch kofinanzierte Mitarbeiter mitsparen.

Oder etwa nicht? Ja, da dreht die Welt sich auf einmal nicht mehr um die Sonne, sondern umgekehrt.

Wenn der Grieche in Deutschland sparen soll, findet der Deutsche das auf einmal nämlich unrechtmäßig. Ist es auch: Man kann im deutschen Arbeitsrecht niemandem das Gehalt kürzen, nur, weil ein Finanzmarkt oder eine Eurogruppe „Sparauflagen“ machen. Geht nicht. Bedarf auch keiner Erklärung.

Nur seien Sie mal ehrlich: Glauben Sie, das wäre in Griechenland an einer Schule so viel anders? Trotzdem verlangen „wir“ (wer?) das ja von „den Griechen“ jeden Tag im Fernsehen. Diese Sparanstrengung aus Athen in Bayern wird jetzt aber von deutschen (bayerischen) Arbeitsgerichten zermalmt. Klar. Irgendwie: warum soll man nicht auch in Deutschland eine griechische Institution, in die der griechische Staat Geld stecken muss, „beteiligen“? Nur, weil die angestellten Lehrer meist Deutsche sind? Oh, oh, oh. Interkultureller Dialog…In Deutschland braucht man dafür eine Kündigung, nur, liebe Journalisten von der NZ, die lässt sich mit „Sparauflagen“ auch nicht begründen.

Ob das demnächst Thema im Bundestag ist, dass „die Griechen“ sich zwar anstrengen beim Sparen, die bayerischen Arbeitsgerichte da aber nicht mitmachen – muss dann Seehofer trotzdem weiter für den Rauswurf Griechenlands aus der Eurozone sein oder muss er dann ruhig bleiben? Noch mehr Fragen!

Die Sache wäre nicht wirklich lustig, wenn sie nicht noch ein weiteres interkulturelles Loch hätte. Wir zitieren mal aus der Nürnberger Zeitung:

„…Einer der betroffenen Vertragslehrer hat mit der NZ gesprochen, möchte aber aus Angst vor Repressalien seinen Namen nicht nennen. Er glaubt, dass die Schule eine erhebliche Summe nach Griechenland überwiesen hat – er spricht von etwa 200.000 Euro Rücklagen…“

Das lassen wir mal kommentarlos stehen. Als ungerecht wurde offenbar auch empfunden, dass die beamteten (griechischen) Lehrer 3% Erhöhung (zeitgleich) bekamen. Wie das ins Sparbild passt, versteht nur noch der Sparkommissar.