Aus einem (handschriftlich verfassten, 45-seitigen) Schriftsatz der Arbeitnehmerin (die auf meine Klageerwiderung repliziert):
„…ich werde hier immer und immer wieder gezwungen, mich mit diesen Dingen aus der Vergangenheit [den Kündigungsgründen, Anm. des Verfassers] auseinanderzusetzen; obwohl das doch eben schon in der Vergangenheit liegt und ich das alles nicht mehr ändern kann. Die Beklagte auch nicht. Ich will aber in die Zukunft blicken…“
Prozesse sind retrospektiv. Philosophisch bin ich absolut bei Ihnen. Was soll ich dazu bloß schreiben? Gerichte leben eben in der Vergangenheit.