Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
29.04.2011

Fristversäumnis bei zu fetten Schriftsätzen (*mit Bastelanleitung zur Abhilfe)

 

Hat uns unser Ausbilder nicht immer gesagt, wir sollten nicht zu viel schreiben?

Hat man uns nicht beigebracht, wenn schon im letzten Augenblick, dann sollten wir die Dinger (Schriftsätze) SELBST zum Nachtbriefkasten des Gerichts bringen?

Da hat sich jemand an beide Regeln nicht gehalten. Unter dem Gelächter der Damen vom Gewerbe (die nächtlich gerne mal beim Einwerfen der Schriftsätze am Magdeburger Platz zusehen, weil sie sonst nichts zu tun haben) hatte da ein Kurier versucht, den Schriftsatz durch den Schlitz zu quetschen. Vergebens. Also ist er mit dem Ding wieder abgezogen (!) und hat es am nächsten Tag (!!) bei Gericht abgegeben. Frist versäumt, das LAG Berlin-Brandenburg lehnt die Wiedereinsetzung ab. Leider ist die Entscheidung als für die Datenbank der Justiz unwürdig befunden worden.

Am schönsten berichtete das RA Kaßing aus München auf seinem auch sonst ausgezeichneten und lesenswerten Blog “Fokus Familienrecht”, der auch das Beispiel schlechthin für einen völlig außergewöhnlichen und viel zu großen Schriftsatz parat hat…Der Blog ist übrigens insoweit irreführend, als er sich gerade nicht nur mit Familienrecht befasst.

1998 gab es noch eine gemeinsame Annahmestelle aller Berliner Gerichte (vor der sich um 23.55 Uhr lange Schlangen bildeten). Wir hatten damals die untenstehende Bastelanleitung zur Anfertigung eines “Gürteltieres”. Es läßt sich fast beliebig verlängern…Ich hatte immer Paketklebeband und ein paar Reserveumschläge im Auto, wenn der Dienst wieder mal auf mich fiel…bei genauer Überlegung reicht es natürlich, das Original einfach einzuwerfen, notfalls ohne Anlagen, pfeif auf die Beglaubigungsgebühren – Hauptsache, die Frist ist gewahrt.