Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
04.02.2012

Eumel der Woche: „wie fälsche ich einen arbeitsvertrag“

Das Zitat

„…wie fälsche ich einen arbeitsvertrag…“

ist eigentlich eine Frage und hat (außer dem fehlenden Fragezeichen) natürlich orthografische Schwächen. Es ist aber vor allem ein Such-String, mit dem ein Suchender auf diesen Blog kam. Welche Suchen auf die eigene Seite führen, ist ja immer wieder Gegenstand von Belustigungen – bei allen Bloggern.

Dem Unbekannten sei gesagt: Ich will dazu keine Auskunft geben. Eigentlich. Ich habe auch keine Ahnung, warum Google glaubt, man könne so etwas hier erfahren. Aber Sie sollen sich nicht vergeblich mühen.

Was heißt „fälschen“? Ist was für Strafjuristen. Wollen Sie einen Arbeitsvertrag aufsetzen, den es so gar nicht gibt? Wozu? Um ihn bei einem Vermieter vorzulegen? Das ist mindestens Betrug und kann nach meiner Kenntnis mit fristloser Wohnungskündigung und bis zu 5 Jahren in SingSing enden (fragen Sie lieber zur Sicherheit beim beim Kollegen Hoenig) Meinen Sie mit „fälschen“, dass sie einen „Vertrag“ herstellen wollen, den es eigentlich schon gibt, der aber nicht schriftlich vorliegt? Sparen Sie sich das. Es wäre, wenn die andere Seite nicht unterschreiben will, möglicherweise eine Urkundenfälschung, auch, wenn die Inhalte stimmen (5 Jahre. Oder waren es zwei? – Kollege Hoenig, Sie wissen schon, der nimmt aber vermutlich Geld für die Antwort). Wollen Sie Ihren Vertrag eigenmächtig „ergänzen“, um ein paar Goodies, damit Sie aus Ihrem Arbeitgeber noch was rauspressen können? Weil er Sie vielleicht gefeuert hat? Sparen Sie sich auch das. Hat mal ein Freak in Stuttgart bei mir (bzw. meinem Mandanten) probiert. Den drei Seiten langen (gedruckten) Vertrag hat er handschriftlich um lauter tolle Dinger ergänzt. Das Gehalt (2.600 €) war gestrichen und durch 5.000 € ersetzt. Kündigungen waren bis 31.12.2015 ausgeschlossen. Bei Kündigungen danach gab es drei Monatsgehälter Abfindung pro angefangenem Beschäftigungsjahr. Durch die Zusätze war der Vertrag um drei weitere – handschriftliche – Seiten angeschwollen. Das Arbeitsgericht hat ihm kein Wort geglaubt. Keines. Und die Akte zur Staatsanwalt geschickt, die prompt eingestellt hat. Das wird Ihnen nicht so gehen – SingSing!

Ansonsten ein paar praktische Hinweise, falls es Ihnen darauf ankam:

Sie brauchen

  • Einen Computer
  • Einen Drucker
  • Einen Filzer (Ihre Unterschrift)
  • Einen Monti (Füllfederhalter der Firma Montblanc ab 500 € aufwärts) mit königsblauer Tinte für die Unterschrift Ihres (Ex-?)Chefs.

Machen Sie mal.

Schöne Zeit in SingSing.

(*) Ich weiß um die Sorgen der Datenschutzexperten. Aber was zum…Also: Warum ist das Wissen, dass jemand unter diesen Stichwörtern gesucht und zu uns gefunden hat, ein datenschutzrechtlich erheblicher Vorgang? Das Statistiktool teilt nur mit, dass es so ist. Die IP-Adresse des Besuchers kenne ich nicht. Auch sonst nix. Ich weiß indirekt, dass er über Google kam. Das steht nicht dabei. Es ist nur die einzige Suchmaschine mit Referrals. Also regt Euch ab. Klar?