Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
18.07.2013

EuGH, Urlaubsanspruch und Blutdruck

Ich hatte mir – fest – vorgenommen, die Entscheidung des EuGH vom 13.06.2013 (C 415/12 – Brandes) nicht zu kommentieren.

Gründe:

  1. Blutdruck
  2. Beständige Vorwürfe, ich würde Urlaubsrecht viel zu ernst nehmen
  3. Zu viel zu tun
  4. Es gibt auch andere interessante Gerichtsentscheidungen

Alles 1a-Gründe für die Nichtbeschäftigung mit der Frage, welchen Urlaubsanspruch man hat, wenn man erst 5 Tage die Woche arbeitet, dann irgendwann aber nur noch Teilzeit, an zwei Tagen die Woche. Ach was sage ich – Teilzeit hat damit unmittelbar gar nichts zu tun.

Außerdem: Es gibt wichtigere Fragen.

Jetzt brauche ich auch nichts mehr dazu zu schreiben, das hat das hat Simon Ramstetter auf dem cms-Blog schon getan.

Danke.

Jetzt habe ich doch erhöhten Blutdruck. Denn der Kollege hat mal nackt vorgerechnet, wieviel Urlaub bei Anwendung der Brandes-Regel herauskommen. Im konkreten Fall.

20 Wochen. In einem Jahr.

Nur mal die Frage nach Luxemburg, ganz populistisch:

STIMMT’S NOCH???