Ich hatte mir – fest – vorgenommen, die Entscheidung des EuGH vom 13.06.2013 (C 415/12 – Brandes) nicht zu kommentieren.
Gründe:
- Blutdruck
- Beständige Vorwürfe, ich würde Urlaubsrecht viel zu ernst nehmen
- Zu viel zu tun
- Es gibt auch andere interessante Gerichtsentscheidungen
Alles 1a-Gründe für die Nichtbeschäftigung mit der Frage, welchen Urlaubsanspruch man hat, wenn man erst 5 Tage die Woche arbeitet, dann irgendwann aber nur noch Teilzeit, an zwei Tagen die Woche. Ach was sage ich – Teilzeit hat damit unmittelbar gar nichts zu tun.
Außerdem: Es gibt wichtigere Fragen.
Jetzt brauche ich auch nichts mehr dazu zu schreiben, das hat das hat Simon Ramstetter auf dem cms-Blog schon getan.
Danke.
Jetzt habe ich doch erhöhten Blutdruck. Denn der Kollege hat mal nackt vorgerechnet, wieviel Urlaub bei Anwendung der Brandes-Regel herauskommen. Im konkreten Fall.
20 Wochen. In einem Jahr.
Nur mal die Frage nach Luxemburg, ganz populistisch:
STIMMT’S NOCH???