Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
16.04.2012

Es hat dann übrigens doch nicht geklappt

 

Aus den Augen, aus dem Sinn. Das gilt auch für viele juristische „News“. Hier gibt es mal eine Gelegenheit, zu hören, was eigentlich aus einer bestimmten Sache geworden ist.

Wir haben uns damals, im Herbst 2011, ja über die City BKK lustig gemacht. Weil man eine Krankenkasse zwar schließen kann. Man kann ihre Mitarbeiter aber nicht entlassen. Das liegt an der Logik des Kündigungsrechts. Die Entscheidung, dichtzumachen, wird von den Arbeitsgerichten zwar akzeptiert, aber nur, wenn keine Restarbeit mehr da ist. Leider müssten dafür alle Mitglieder sich endlich eine neue Kasse suchen. Das ist bis heute nicht geschehen. Ulkigerweise platzen dann alle betriebsbedingten Kündigungen.

Das hat jetzt das LAG Berlin-Brandenburg bestätigt. Zumindest, so die Berufungsinstanz, muss man mal versuchen, die Mitarbeiter auf andere Kassen zu verteilen. Das ist hier nicht geschehen.

Damit haben die Arbeitsverhältnisse zwar keine Ewigkeitsgarantie. Aber durch die Unwirksamkeit der Kündigungen ist die „geschlossene“ Kasse noch immer quicklebendig. Und muss kräftig Verzugslöhne nachzahlen.

Dazu:

Rechtslupe: http://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/schliessung-der-city-bkk-und-die-arbeitsverhaeltnisse-340672

LTO: http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/city-bkk-kuendigung-unterbringungsverfahren-krankenkasse/