Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
11.06.2012

Eisenhart…diskriminierende Anwälte. Unverbindliche Preisempfehlung: 12.000 €

Diesen Fall dürfte es eigentlich nicht geben: Da geht es um eine „große Bonner Kanzlei“, schreibt General-Anzeiger. Welche, darüber würde man als Anwalt natürlich nicht den Mantel des Schweigens hüllen (Krähe, Auge, Aushacken, mit Wonne…Sie wissen schon) – wenn man es nur wüsste.

Die Kollegen hatten eine Stellenanzeige geschaltet. Inhalt – nach dem Bericht in seinen wesentlichen Teilen rekonstruiert:

Suchen Rechtsanwalt (m/w) oder Volljuristen (m/w) zum Erwerb der Anwaltszulassung.

Ihre Qualifikation: Juristisch hervorragend.

Sie sind: Dynamisch, haben höchstens zwei Jahre Berufserfahrung.

Der Verfasser (m/w) der Stellenanzeige macht möglicherweise Baurecht oder etwas anderes Arbeitsrechtsfernes. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hat er/sie noch nicht gelesen, ebenso wenig seine Kollegin. Die, die in Bonn beim Arbeitsgericht war. Um die Kanzlei gegen einen – äh, älteren? – Kollegen zu vertreten, der die Stelle nicht bekommen hatte. Er ist 38 Jahre alt und meinte, er sei altersdiskriminiert, weil die Anzeige klar nur junge Berufsanfänger anspreche. Wodurch sich die in Sachen AGG uneinsichtige Prozessvertreterin (m/w) noch provoziert fühlte, weil sie auch schon 35 war/ist. So steht es im General-Anzeiger. 38.000 € Schadensersatz wollte er, na? Genau:

12.000 € hat er immerhin bekommen. So „wenig“, weil er wohl kein „Prädikatsexamen“ vorweisen kann und den Job daher ohnehin nicht erhalten hätte. So sieht es § 15 Abs. 2 AGG vor, und man darf daraus schließen, dass die Kanzlei Berufsanfängern ca. 4.000 € brutto zahlt.

Sie dürfen das alles lächerlich finden. Sie dürfen aber auch dann nicht so vorsätzlich und uneinsichtig ins Messer laufen wie die Bonner Kollegen. Bitte, liebe Bonner, jetzt nicht als Argumentationshilfe in der Berufung: Natürlich gibt es eine Handvoll Kollegen, die dynamisch sind und nach einer Karriere im öffentlichen Dienst – gar der Richterschaft – mit z.B. 65 Jahren erstmals Anwälte werden. Die haben dann nicht mal 2 Jahre Berufserfahrung und sind trotzdem nicht mehr ganz jung. Aber wie viele sind das? Einen Richter bekommt Ihr nie überzeugt, dass Ihr es auf diese Zielgruppe abgesehen habt…

Es wird jetzt noch teurer: Die Berufung haben die Kollegen bereits angekündigt. Erfolgsaussichten: Null.

Man würde solche Sachen sicher außergerichtlich und im Verhandlungsweg bereinigen, wenn nicht der Grundsatz Geltung hätte, dass jede Presse eine gute Presse ist. Ob er stimmt, ist natürlich – umstritten.

Viel Glück beim LAG Köln dann.

Finden Sie mich böse? Nein, ich leide ein bisschen mit den Kollegen. Aber nur ein bisschen. Wir hassen es hier auch, verklagt zu werden. Wer nicht?