Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
14.06.2011

Ein Toter, eine Kündigung: Raue Sitten in Gelsenkirchen…

Mag ja sein, dass der Ton bei Berliner Busfahrern rau ist.

Aber in Gelsenkirchen sind die Leute härter.

Wie die Presse (hier die Dattelner Morgenpost, immer ein Vergnügen) berichtet, gibt es dort den härtesten Fall von “und der will wirklich klagen, in echt?!”…

Will er. Offenbar hat es vor einen Jahr einen Vorgang gegeben, der von der Staatsanwaltschaft als Tötungsdelikt angeklagt wird. Einer der Angeklagten ist, weil tatsächlich ein Mensch zu Tode kam, von seinem Arbeitgeber gefeuert worden. Der wollte keinen “Mörder” beschäftigen. Dass man angeblich bei einer Razzia nebenbei noch eine Cannabisplantage im Haus desselben Menschen gefunden hatte, mag den Arbeitgeber noch in seinem Beschluss bestärkt haben.

Angesichts der Unschuldsvermutung und weil der Ermordete nicht der Arbeitgeber war (der Mann war beim Kreis Westfalen-Lippe im öffentlichen Dienst), ist das alles andere als eine wasserdichte Kündigungsbegründung. Die Kündigungsschutzklage ist deshalb alles andere als aussichtslos. Materiell.

Aber in Handschellen aus der U-Haft zum Arbeitsgericht kommen, das hat schon die Anlage zu einem großen Auftritt.

Der aber dauerte nicht lang: Die Klagefrist war verpasst. So beerdigte der Anwaltskollege den Fall seines behandschellten Mandanten ganz flott wieder.

Manche Auftritte sind echt gespenstisch.

Weblinks:

Mord an Klaus Kandaouroff? (DER WESTEN): http://www.derwesten.de/staedte/unser-vest/Spielschulden-waren-Motiv-fuer-Raubueberfall-auf-Klaus-Kandaouroff-id4293950.html

Todesschütze gesteht (DER WESTEN): http://www.derwesten.de/staedte/bochum/Kandaouroff-Todesschuetze-gesteht-alten-Ueberfall-auf-71-Jaehrige-in-Bochum-id4317367.html