Gibt es. Vielleicht schon bald.
Wir wollen mal beweisen, dass wir gar nicht so ideologisch sind. Deshalb empfehlen wir mal gegen unsere Gewohnheit den Blick auf die Arbeitnehmerseite, genauer gesagt, den
Betriebsrats-Blog (der ohnehin nicht übel ist, alle Mandanten bitte weghören).
Und da wird von einem Arbeitsrichter berichtet, der es jetzt nach eigenen Angaben noch einmal “wissen wolle” – und eine betriebliche Ausbildung zum Tischler macht. Nach der ordnungsgemäßen Versetzung in den Ruhestand natürlich.
Für die JAV ist er zwar zu alt, aber eine Kandidatur für den Betriebsrat kommt natürlich in Frage. Also, das hatte ich noch nie, aber einen Arbeitsrichter im Betriebsrat – den Wissens- und Erfahrungsvorsprung müssen Sie erst mal toppen. Ob man den Arbeitgeber bedauern oder den Betriebsrat beneiden sollte, ergeben aber erst die nächsten Wahlen – und natürlich die Zeit danach…