Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
18.06.2013

E-Mail-Zugang – Lügen, ohne rot zu werden?

Fall:

Herr A. (54) will den Job unbedingt, der auf der Website des Unternehmens U. ausgeschrieben ist und sendet – wie verlangt – seine Unterlagen sauber als E-Mail an den Arbeitgeber. Dann hört er nichts mehr und erfährt schließlich, dass die Stelle besetzt ist. Mit einem Jüngeren.

Früher hätte man sich geärgert. Heute klagt man. Wegen Altersdiskriminierung nach dem AGG. Lassen wir mal beiseite, ob die bloße Auswahl eines jüngeren Bewerbers ausreicht, um ein Indiz zu setzen (wohl nicht), dass tatsächlich diskriminiert wurde. Wie reagiert der Arbeitgeber?

Hier – im (PKH-)Beschluss des LAG Berlin-Brandenburg vom 27.11.2012 (15 Ta 2066/12) – auf den der DAV und Focus Online hinweisen – sagte der Arbeitgeber folgendes:

Ich habe auch keine E-Mails vom Kläger selbst erhalten

Ja, und das ist dann das Ende der Sache. Denn:

Ein Ausdruck der E-Mail ohne Eingangs- oder Lesebestätigung reicht für einen Anscheinsbeweis nicht aus (AG Bremen 15.04.2009 – 23 C 494/06 – juris Rn. 34)

Schlimm nur, dass man sich als LAG auf das AG Bremen berufen muss, aber sei’s drum. Das Ergebnis stimmt.

Bleibt nur die Frage: Wie viele E-Mails erreichen ihren Empfänger eigentlich nicht? Ich weiß es nicht. Die Prozessituation ist aber bekannt – wenn man sicher ist, dass dem Gegner kein anderes Beweismittel zu Gebote steht, kann man stur bestreiten, dass ein Schreiben zugegangen ist. Manchmal kann man allzu heftigen Lügereien beikommen (ebenso LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.03.2007 – 10 Sa 1945/06). Ansonsten gilt: Nicht rot werden! Und nicht (bei den unübersichtlichen Antwort-„Threads“ eine stete Gefahr) gerade die Nachricht vorlegen, deren Zugang man bestreitet. Ob man allerdings, wie Focus empfiehlt, eine Lesebestätigung anfordern sollte, ist wieder Geschmackssache. Der Empfänger muss die ja nicht versenden, und Leute, die bei diesen Anforderungen ihr Outlook so einstellen, dass es automatisch Lesebestätigungen sendet, dürften rar sein. Ich kenne keinen.