Nein wirklich: Ich bin vor Weihnachten andauernd unterwegs. Es ist also weder so, dass die Lust zum Bloggen verloren ist, noch fehlt es an Themen. Z.B.: Wie wir jetzt wissen, muss man etwa in einem Zeugnis seinem Arbeitnehmer eben doch nicht alles Gute wünschen (hat das BAG entschieden, während ich durch den Schnee pflügte, um die Soka-Bau frontal anzugreifen).
Aber dieses Schild, das hat mich gefuchst. Es hängt im Verwaltungsgericht Hamburg (die haben Personalvertretungskammern, nicht, dass Sie denken, ich ginge fremd), an einem, sagen wir, geschlechtergetrennten Ort. Nun ist es natürlich löblich, sowohl Energie zu sparen, als auch die entsprechende Bitte geschlechtsneutral zu formulieren. Aber wirklich: Hat man nicht auf diesem Ort ein Recht darauf, ein kleines wenigstens, mit seinem eigenen Geschlecht angesprochen zu werden? Ausschließlich, meine ich?
Der Aufruf zur Sache hat mich aus diesen Gedanken gerissen.