Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
11.04.2011

Die Razzia, das Rotlichtmilieu, das Arbeitsrecht…

 

In Düsseldorf hieß es mal wieder “Rotlicht ist Blaulicht”. Wie die Aachener Zeitung hier meldet, trug sich dort Folgendes zu (man höre und staune):

“Düsseldorf. Bei einer Razzia im Düsseldorfer Rotlichtmilieu sind in der Nacht zum Samstag 175 Prostituierte und Freier in acht Bordellen überprüft worden […]Wie die Polizei mitteilte, waren 140 Mitarbeiter von Polizei, Ordnungsamt, Hauptzollamt und Steuerfahndung ab 22.30 Uhr im Einsatz […] In einem Fall bemängelten die Beamten Verstöße gegen das Arbeitsrecht…”

Die Hervorhebung im Zitat ist von uns.

Worin “Verstöße gegen das Arbeitsrecht” hier bestehen könnten, warum die Polizei das überhaupt interessiert und was sie dagegen machen will (polizeiliches Hinweisblatt “Verhalten in Kündigungsschutzsachen” oder “was tun bei Versetzungen” überreichen? Merkblatt “die Rechtsantragsstelle der Gerichte für Arbeitssachen” geben? Mitgliedsanträge von ver.di verteilen?) bleibt – leider – offen.