…Bei Maik Blase (please forgive the pun!).
Angeblich hat der Arbeitgeber - aus der Rüstungsindustrie - da Sicherheitsbedenken. Und Herrn Blase gekündigt.
Die Kündigungsschutzklage ist heute in Elmshorn abgewiesen worden. Kein Wunder: Der Mann hatte noch keine 6 Monate im Betrieb zusammen. Dann gilt der allgemeine Kündigungsschutz nicht. Da kann man nichts machen.
Ob - und mit welcher Rechtsfolge - man das AGG nutzbar machen könnte, ist ein interessantes Gedankenspiel. Erstens ist die Diskriminierung zwar offenbar, aber mittelbar (Sippenhaft - falscher Ehepartner). Zweitens stellt sie nicht auf die ethnische Zugehörigkeit, sondern nur auf die Staatsangehörigkeit ab - ein Faktor, den die Richtlinie, die dem AGG zugrunde liegt, ausdrücklich ausnimmt und nicht als “diskriminierungsfähig” sieht.
Der Fall ist also vielleicht etwas aufgeblasen.
Na, das NEUE DEUTSCHLAND, immer schon den Menschenrechten verpflichtet, sieht schon den Gang zum EGMR. Und wirft der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vor, sich zu drücken. Aber wovor? Angst vor Äußerungen haben die nicht. Im Ossifall gab die Beauftragte des Bundes in Hörweite zu Protokoll, sie unterstütze die Klage, worauf meinem Mandanten schlecht wurde.
Mindestens das LAG wird sich mit der Blase…Herrn Blase also noch befassen dürfen. Im nächsten Jahr. Vielleicht. Er wird’s überstehen, denn einen neuen Job hat er schon.
* Rotchinesin: Das ist eine Chinesin, die aus China kommt. Bis 1971 wäre das eine Chinesin gewesen, die aus dem kommunistisch besetzten Teil Chinas stammt, also rot nur in einem übertragenden Sinne ist; seit der irrwitzigen Kehrtwende der UN im Jahr 1971 ist nur Rotchina China, Taiwan abtrünnig, aus Taiwan kommt und kam sie aber nie, deshalb zeigt “Rotchinesin” das eigentliche Problem auf…