Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
24.03.2012

Der gierige Ärztevampir

Anwälte mögen ja keine Freunde haben, Ärzten geht es aber nicht besser: In Berlin eskaliert zur Zeit der Streit um Ärztegehälter dermaßen, dass sogar Ultimaten gesetzt werden. Vom Bundesgesundheitsminister. Ultimaten, die ungenutzt verstreichen.

Gierärzte!!! Oder?

Nein, gut ist die Presse wirklich nicht. Der Berliner Kurier nimmt kein Blatt vor den Mund (tun die aber nie…):

Der Streit um die fetten Gehälter der deutschen Ärztefunktionäre eskaliert

Ob es hier um Gier oder Selbstverwaltung geht, ist im Meinungskampf Ansichtssache. Ärztegehälter sind auch nicht so direkt das Thema, das wäre eine irreführende Darstellung. Es geht um das Gehalt eines Arztes als Funktionär bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Das ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Eine Zwangsvereinigung. Nicht drin, keine Kassenpatienten. Komisch, dass man kaum Ärzte findet, die den Laden so richtig mögen. Was auf der Internetseite der Ärztezeitung so dazu abgeht, ist schon lesenswert. Eine harmlose Äußerung schimpft:

Für echte Anliegen der Ärzte, wie etwa die Abschaffung der Praxisgebühr und anderer Bürokratiemonster, hat er jedenfalls nichts getan.

Andreas Köhler heißt der Mann übrigens, um den es geht. Er hat einen Arbeitsvertrag mit der KBV, der allen – außer ihm selbst – mächtig stinkt. 350.000 EUR im Jahr finden alle – das schließt den Minister ein – einfach zu viel. Jetzt wird es bunt. Denn obwohl das Ministerium eine Rechtsaufsicht ausübt, sind die Arbeitsverträge der Funktionäre nicht genehmigungspflichtig. Besser wäre es gewesen. Jetzt haut man sich Gutachten um die Ohren, denn der Vertrag ist nun einmal abgeschlossen und ja, pacta sunt servada, heißt es doch so schön. Außerdem ist sich weder die KBV, noch der Herr Köhler einer Schuld bewusst. Die KBV darf Arbeitsverträge schließen wie jeder andere Arbeitgeber auch.

Jetzt gibt es erst einmal einen Verpflichtungsbescheid. Wenn der dazugehörige Prozess vor den Sozialgerichten vorbei ist, werden alle Beteiligten in Pension sein, und niemand wird sich ihrer erinnern.

Dass Zwangssysteme wenig Freunde bei den Gezwungenen haben, nicht nur, wenn die dazugehörigen Funktionäre als gierig empfunden werden, sollte eigentlich eine Anregung zum Nachdenken sein.

Vielleicht denkt man jetzt bei der KBV über eine Druckkündigung nach?